Sehr geehrte Apothekerin, sehr geehrter Apotheker,
Apotheken sind in besonderer Hinsicht von der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) betroffen, denn
- Apotheken verarbeiten sensible Gesundheitsdaten
- Apotheken verarbeiten Daten u.a. auf Grundlage von Einwilligungen
- Apotheken übermitteln (sensible) Daten an Dritte
Sichern Sie Ihre Apotheke jetzt gegen empfindliche Strafen ab, denn es drohen hohe Bußgelder: je nach Verstoß bis zu 2% Jahresumsatz / 10 Mio. EUR oder 4% Jahresumsatz / 20 Mio. EUR
Wir sind TÜV-geprüfte externe Datenschutzbeauftragte nach Art. 37 DSGVO und haben uns auf den Bereich Datenschutz in der Apotheke spezialisiert.
Wollen auch Sie von unserem umfassenden Fachwissen profitieren?
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Wer muss einen Datenschutzbeauftragten benennen?
Seit dem 25. Mai 2018 gilt die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und es gibt erstmals eine europaweit geltende Pflicht zur Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten. Diese ist bindend, sofern ein Unternehmen einer Tätigkeit nachgeht, die aus datenschutzrechtlicher Sicht einer besonderen Kontrolle bedarf (z.B. Verarbeitung von besonderen Daten wie z.B. Gesundheitsdaten) oder in einem Unternehmen mehr als zehn Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind.
Das Zweite Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU (2. DSAnpUG-EU) und die Änderung im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) haben dazu geführt, dass seit 2020 neue Vorgaben gelten, ab wann ein Datenschutzbeauftragter (DSB) zu benennen ist. Statt wie bisher zehn Personen müssen sich in der Regel nun mindestens zwanzig Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen.
Bestellpflicht für Apotheken
Bei Ärzten, Apothekern oder sonstigen Angehörigen eines Gesundheitsberufs, die zu mehreren in einer Berufsausübungsgemeinschaft (Praxisgemeinschaft) bzw. Gemeinschaftspraxis zusammengeschlossen sind oder die ihrerseits weitere Ärzte, Apotheker bzw. sonstige Angehörige eines Gesundheitsberufs beschäftigt haben, bei denen ein hohes Risiko für die Rechte und Freiheiten bei der Verarbeitung personenbezogener Daten zu erwarten ist, ist eine Datenschutzfolgenabschätzung vorgeschrieben und damit zwingend ein Datenschutzbeauftragter zu benennen. Dies kann neben einer umfangreichen Verarbeitung (z.B. große Praxisgemeinschaften), die ohnehin nach Art. 37 Abs. 1 lit. c DS-GVO zu einer Benennungspflicht führt, beispielsweise beim Einsatz von neuen Technologien, die ein hohes Risiko mit sich bringen, der Fall sein. Der Datenschutzbeauftragte ist damit auch dann zu benennen, wenn weniger als 10 Personen ständig mit der Verarbeitung personenbezogener Daten zu tun haben.
Quelle: Beschluss der Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder, Düsseldorf, 26. April 2018 (Link)
Externer Datenschutz-Beauftragter für Ihre Apotheke.
Als externer Datenschutzbeauftragter sind wir erster Ansprechpartner für alle Themen rund um das Thema Datenschutz in Ihrer Apotheke. Zu unseren Aufgaben gehören die Beratung der Apothekenleitung bei datenschutzrelevanten Entscheidungen aber auch die Beratung von Mitarbeitern bei täglichen Problemstellungen und Fragen.
Aufgaben des Datenschutzbeauftragten:
- Ständige Unterrichtung und Beratung der Geschäftsführung bzw. der Inhaberinnen und Inhaber, der Auftragsverarbeiter (z.B. externer Dienstleister) und der Mitarbeiter im Bereich Datenschutz (Was ist erlaubt? Was ist verboten?)
- Überwachung der Einhaltung der DSGVO und nationaler Sonderregelungen (BDSG)
- Sensibilisierung und Schulung der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen
Beratung und Überwachung im Zusammenhang mit der Datenschutz-Folgenabschätzung

Warum einen externen Datenschutzbeauftragten bestellen und nicht einfach einen internen Mitarbeiter benennen?
Es gibt einige Vorteile, die für die Bestellung eines externen Datenschutzbeauftragten sprechen:
Datenschutz-Dokumentation
Die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verpflichtet jede private oder staatliche Stelle, die mit personenbezogenen Daten arbeitet, den Umgang mit diesen Daten zu dokumentieren. Gerne übernehmen wir für Ihr Unternehmen die Erstellung einer Datenschutz-Dokumentation.
Datenschutz-Zertifikat und Siegel
Nach einem erfolgreichen Datenschutz-Audit bei Ihnen vor Ort bzw. nach Umsetzung der von uns vorgeschlagenen Sicherheitsmaßnahmen erhalten Sie von uns ein Datenschutz-Zertifikat zum Aushang in Ihre Apotheke.
Wieso Datenschutz-Zertifikate?
Datenschutz-Zertifikaten kommt eine immer größere Bedeutung zu. Kein Wunder, betrachtet man die zahlreichen und fortwährenden Meldungen über Datenpannen und Datenlecks. Patienten, Geschäftspartner und Mitarbeiter werden stetig sensibler, was den Umgang mit ihren personenbezogenen Daten angeht.
Zeigen Sie Flagge!
Mit einem Apothekenschutz.org Datenschutz-Zertifkat belegen Sie den datenschutzkonformen Umgang mit personenbezogenen Daten in Ihrer Apotheke und auf Ihrem Webauftritt. Sie signalisieren mittels Zertifikat und Grafikdatei für Web und Print, dass Ihr Unternehmen Datenschutz ernst nimmt und sich einer ausführlichen Prüfung unterzogen hat.

Preise & Pakete
Apothekenschutz bietet Pauschalpreise für kleine und mittlere Apotheken bis 20 Mitarbeiter. Haben Sie mehrere Apotheken oder sind Sie in einem Filialverbund organisiert? Sprechen Sie uns an - gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot.
Bis 9 Mitarbeiter
758,40 €
- Offizielle Benennung als externer Datenschutzbeauftragter nach Art. 37 DSGVO und BDSG-neu inkl. Benennungsurkunde
- Meldung bei der zuständigen Datenschutz-Aufsichtsbehörde
- Beratung per E-Mail und Telefon von Montags bis Freitags in der Zeit von 10 bis 18 Uhr
- 1x Jährliche Datenschutz-Besprechung
- 1x Jährliche Überprüfung Ihrer Datenschutz-Dokumentenation
- 1x Jährliche Datenschutz-Schulung für Ihre Mitarbeiter
- Kostenfreie Nutzung von DATENSCHUTZ.ONLINE - Datenschutz-Management-Software
Bis 20 Mitarbeiter
1.430,40 €
- Offizielle Benennung als externer Datenschutzbeauftragter nach Art. 37 DSGVO und BDSG-neu inkl. Benennungsurkunde
- Meldung bei der zuständigen Datenschutz-Aufsichtsbehörde
- Beratung per E-Mail und Telefon von Montags bis Freitags in der Zeit von 10 bis 18 Uhr
- 1x Jährliche Datenschutz-Besprechung
- 1x Jährliche Überprüfung Ihrer Datenschutz-Dokumentenation
- 1x Jährliche Datenschutz-Schulung für Ihre Mitarbeiter
- Kostenfreie Nutzung von DATENSCHUTZ.ONLINE - Datenschutz-Management-Software
Ab 20 Mitarbeiter
2.870,40 €
- Offizielle Benennung als externer Datenschutzbeauftragter nach Art. 37 DSGVO und BDSG-neu inkl. Benennungsurkunde
- Meldung bei der zuständigen Datenschutz-Aufsichtsbehörde
- Beratung per E-Mail und Telefon von Montags bis Freitags in der Zeit von 10 bis 18 Uhr
- 1x Jährliche Datenschutz-Besprechung
- 1x Jährliche Überprüfung Ihrer Datenschutz-Dokumentenation
- 1x Jährliche Datenschutz-Schulung für Ihre Mitarbeiter
- Kostenfreie Nutzung von DATENSCHUTZ.ONLINE - Datenschutz-Management-Software
Alle Preise verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Vertragslaufzeit beträgt 24 Monate und verlängert sich automatisch um ein Jahr, wenn der Vertrag nicht 3 Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Die Kündigung aus wichtigem Grund bleibt davon unberührt.